Forderungseinzug bei beendeten und laufenden Mietverhältnissen

Was ist neu:

  • Die Rahmenvereinbarung mit dem GdW wurde aktualisiert. Die mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassowesen vorgesehenen Höchstbeträge wurden vollständig fristgerecht umgesetzt.  

Was ist wichtig:

  • Wohnungsunternehmen können ihre Alt-/Kellerfälle an uns verkaufen und auf diese zumeist abgeschriebenen Forderungen a.o. Erträge erzielen.
  • Mit einem großen kommunalen Wohnungsunternehmen aus der Metropolregion Rhein-Ruhr haben wir ein spannendes Projekt zur Übernahme des Forderungsmanagements für laufende Mietverhältnisse erfolgreich umgesetzt. Mehr dazu in Kürze…

Auszug des Rundschreibens an die GdW-Mitgliedsverbände