Der Holzbau hat sich in den letzten Jahren sowohl im Neubau als auch im Bauen im Bestand etabliert. Neben dem Wohnungsbau werden Gebäude in Holzbauweise zunehmend im öffentlichen Bauen realisiert – etwa Kindertagesstätten, Schulen, Verwaltungs- und Bürogebäude. Parallel dazu gewinnen Sanierungen, Umnutzungen und Aufstockungen mit Holzbauteilen stetig an Bedeutung.

Unabhängig vom Projektkontext stellt der Brandschutz bei Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken aus Holz eine zentrale planerische und ausführende Aufgabe dar. Abschottungssysteme im Holzbau sind dabei immer als Bestandteil des jeweiligen Bauteils zu betrachten. Der Nachweis des Abschottungssystems und der Nachweis des Holzbauteils müssen zusammengeführt und gemeinsam bewertet werden.

Neubau und Bestand – Brandschutz bei Leitungsdurchführungen im Holzbau

Im Neubau können brandschutztechnische Anforderungen frühzeitig berücksichtigt werden. Tragende und raumabschließende Holzbauteile werden geplant, nachgewiesen und die Leitungsführung entsprechend koordiniert.

Im Bestand treffen Planer häufig auf fehlende Unterlagen, nachträgliche Installationen oder Nutzungsänderungen. Neue Leitungsdurchführungen durch bestehende Holzbauteile müssen daher besonders sorgfältig bewertet werden. Grundsätzlich gilt: Die Leistungsfähigkeit einer Abschottung im Holzbau ist immer an den Feuerwiderstand des durchdrungenen Bauteils gekoppelt.

 

Der Bauteilnachweis als Grundlage für Abschottungssysteme

Für Abschottungen in Holzbauteilen ist der Bauteilnachweis der entscheidende Ausgangspunkt. Die bauordnungsrechtliche Bewertung erfolgt auf Basis der jeweiligen Landesbauordnungen, der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sowie der Muster-Holzbaurichtlinie.

Abschottungssysteme dürfen den Feuerwiderstand von Wänden und Decken aus Holz weder unterbrechen noch mindern. Der bauteilbezogene Nachweis ist daher immer vor der Auswahl eines Abschottungssystems zu prüfen.

 

Holzbauweisen und ihre Bedeutung für Abschottungen

Je nach Holzbauweise ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an den Brandschutz:

Holztafelbauweise

Bauteile bestehen aus tragenden Holzrippen, Gefach Dämmung und einer brandschutztechnisch wirksamen Bekleidung. Leitungsdurchführungen dürfen diese Bekleidung nicht unterbrechen, insbesondere im Bereich der Öffnungsleibungen.

Massivholzbauweise

Hohlraumfreie Bauteile wie CLT- oder Brettstapelholzelemente verfügen über ein definiertes Abbrand verhalten. Der Feuerwiderstand hängt vom verbleibenden Holzquerschnitt ab, weshalb Abschottungen besonders sorgfältig zu bewerten sind.

Hybride Bauweisen

Bei Kombinationen aus Holz und nichtbrennbaren Baustoffen, etwa Holz-Beton-Verbunddecken, ist klar festzulegen, welcher Bauteilanteil den maßgebenden Feuerwiderstand liefert.

 

Öffnungen und Durchdringungen in Holzbauteilen

Öffnungen für Leitungen, Rohre oder Lüftungskanäle sind brandschutztechnisch gleichwertig zu den übrigen Bauteilflächen auszubilden. Bei bekleideten Holzbauteilen ist in der Regel sicherzustellen, dass die brandschutztechnisch wirksame Bekleidung auch im Bereich der Öffnungsleibung fortgeführt wird.

Ob eine zusätzliche Leibungsbekleidung erforderlich ist, hängt von der Bauweise, dem Bauteilnachweis und der konkreten Einbausituation ab.

 

Abschottungssysteme und Anwendbarkeitsnachweise im Holzbau

Allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) und Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) für Abschottungssysteme beziehen sich überwiegend auf Massivbauteile wie Beton oder Mauerwerk. Holzbauteile sind häufig nicht Bestandteil des geregelten Anwendungsbereichs.

Der Einbau von Abschottungen in Wände und Decken aus Holz liegt daher oft außerhalb des geregelten Zulassungsbereichs. In diesen Fällen ist eine projektspezifische Bewertung und Abstimmung erforderlich.

 

Fachfirmen und Abstimmung mit Zulassungsinhabern

Die Muster-Holzbaurichtlinie erlaubt Öffnungen und Durchdringungen in Holzbauteilen, sofern der Feuerwiderstand erhalten bleibt. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Zulassungsinhaber des Abschottungssystems ist daher empfehlenswert.

Spezialisierte Fachfirmen bewerten die Randbedingungen, stimmen Sonderlösungen ab und setzen Abschottungssysteme fachgerecht um. Unternehmen wie svt Brandschutzdienstleistung unterstützen dabei Planer, Architekten und Bauherren bei der regelkonformen Umsetzung von Brandschutzlösungen im Holzbau.

 

Dokumentation und Übereinstimmungserklärung

Gerade bei Abschottungen im Holzbau außerhalb des geregelten Anwendungsbereichs ist eine vollständige Dokumentation entscheidend. Dazu gehören:

  • Übereinstimmungserklärungen
  • projektspezifische Einbauanleitungen
  • ergänzende Stellungnahmen der Zulassungsinhaber

Eine saubere Dokumentation schafft Rechtssicherheit und erleichtert spätere Prüfungen und Nutzungsänderungen.

 

Fazit: Abschottungssysteme im Holzbau sicher umsetzen

Abschottungssysteme in Holzbauteilen sind technisch und bauordnungsrechtlich realisierbar, wenn der Bauteilnachweis, die projektspezifische Bewertung, die Abstimmung mit Zulassungsinhabern sowie eine fachgerechte Ausführung und Dokumentation zusammengeführt werden. Nur so lässt sich ein dauerhaft sicherer Brandschutz im modernen Holzbau gewährleisten.



Infos unter http://svt-dienstleistung.de