Neue Möglichkeiten für die Immobilienwirtschaft
12 Jul 2023
Nach der TKG-Novelle: Die Zukunft der TV-Grundversorgung und das Recht auf schnelles Internet.
Am 1. Dezember 2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten. Erfahren Sie hier, wie Sie weiterhin die TV-Grundversorgung zum Stichtag 30. Juni 2024 für Ihre Bewohner sicherstellen können und warum Sie mit Vodafone das Recht auf schnelles Internet umsetzen.
Partnerschaftliches Verhalten und Vertrauen prägen die lange Zusammenarbeit von Verwaltern und Eigentümern mit Vodafone. Nun stehen größere Anpassungen bei der Umlagefähigkeit der TV-Kosten an: Für viele Bewohner und Vermieter ist die Abrechnung der TV-Kosten über die Betriebsnebenkosten ein langjährig bewährter, vor allem aber auch preiswerter Weg der TV-Versorgung. Die TKG-Novelle bringt nun weitreichende Änderungen mit sich. Für Bestandsanlagen gilt jedoch eine Übergangsregelung bis Ende Juni 2024. Ab dann können die TV-Kosten nicht mehr auf Mieter umgelegt werden.
Wichtig für Betrieb und Entstörung des Hausnetzes: Nur eine vertragliche Vereinbarung mit Vodafone sichert auch künftig Ihnen und Ihren Bewohnern im Falle einer Störung rund um die Uhr den gewohnten Service.
Gute Gründe für die Fortführung des Mehrnutzervertrags
- Günstiger Zentraleinkauf des TV-Signals
- Komfort- und Wohnwertsteigerung: TV-Signal sofort verfügbar für alle Bewohner
Grundsätzlich gilt: Die bestehenden Produkte und Verträge sind weiterhin gültig. Und so kann auch künftig der Mehrnutzervertrag fortgeführt oder sogar neu abgeschlossen werden. Allerdings müssen die Kosten dann vom Immobilieneigentümer getragen werden, beziehungsweise müssen verschiedene Aspekte bei der Weiterberechnung berücksichtigt werden.
Das spricht für den Wechsel in die Versorgungsvereinbarung
• Geringer Verwaltungsaufwand: Buchung und Abrechnung der TV-Grundversorgung erfolgt direkt zwischen Vodafone und den Bewohnern
• Bewohner-Sonderkonditionen für die TV-Grundversorgung (gegenüber dem Standard-TV-Kabel-Anschluss)
Die Versorgungsvereinbarung ist für Eigentümer komplett kostenfrei. Trotzdem bleibt es bei einer sicheren TV-Grundversorgung. Dazu können Mieter direkte Einzelverträge mit Vodafone schließen – zu besonders günstigen Preisen.
Ihr starker Partner für TV-Versorgung und Highspeed-Internet.
Gemeinsam sichern wir die Zukunftsfähigkeit Ihrer Immobilien. Mit immer mehr Glasfaser verdichtet Vodafone sein modernes Kabel-Glasfasernetz und bringt die Glasfaser näher an die Häuser heran. Schon heute läuft ein Datenpaket zu 95 % über Glasfaser – und es wird täglich mehr. So kann auch das neue, im Telekommunikationsgesetz verankerte Recht auf schnelles Internet umgesetzt werden.
Damit die Glasfaser noch schneller bis in die Häuser kommt, hat Vodafone das Joint-Venture OXG mitgegründet. Darüber sollen in den kommenden 6 Jahren rund 7 Millionen Haushalte mit Glasfaser bis in die Wohnungen (FTTH) versorgt werden. Der Roll-out beginnt bereits 2023. Das geplante Investitionsvolumen beträgt rund 7 Mrd. Euro. Wer nicht warten kann, der bekommt durch das TKG weitere Möglichkeiten für den Glasfaserausbau.
Die Glasfaserumlage
Seit Inkrafttreten des neuen TKGs können Vermieter die Anschaffungskosten für eine Glasfaserstruktur im Haus in Form eines „Bereitstellungsentgeltes“ auf die Mieter umlegen. Der Umlagebetrag ist allerdings gedeckelt und liegt bei maximal 60 Euro pro Jahr und Wohnung. Und: das Bereitstellungsentgelt kann nur für maximal fünf, in Ausnahmefällen neun Jahre, auf den Bewohner umgelegt werden.
Die Modernisierungsumlage
Beschließt der Hauseigentümer, die Gebäudeinfrastruktur auf eigene Rechnung mit Glasfaser auszubauen, gilt dies als Modernisierungsmaßnahme. Die monatliche Nettokaltmiete kann nach dem Umbau um maximal 8 Prozent, der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden.
Sowohl bei der Glasfaserumlage als auch bei der Modernisierungsumlage sollten die Details der Gesetzgebung genau geprüft werden. Zum Beispiel, wer trägt das Risiko und die Kosten für Reparaturen und Wartungen. Wichtig auch das Thema TV-Versorgung: bei einer reinen Glasfaserinfrastruktur bleibt dies erst einmal ungelöst. Der Bewohner kann TV dann nur noch als Streaming via Internet empfangen. Das gewohnte Plug’n Play über den günstigen Kabelanschluss ist nicht mehr möglich. Daher sollte die zusätzliche Belastung der Haushalte durch Kostenumlage oder Bereitstellungsentgelte genau bedacht werden.
Mit Lösungen von Vodafone haben Sie einen Partner an der Seite, der sich um die Hausnetze kümmert. Sie erhalten passende Produkte, speziell für Vermieter und Bewohner entwickelt. Zudem bieten wir einen umfangreichen Service rund um Betrieb und Entstörung.
Sie möchten mehr erfahren? Weitere Infos und Ihren Ansprechpartner finden Sie online unter www.vodafone.de/immobilienwirtschaft/tkg