Beste Fördermöglichkeiten für die Wohnungswirtschaft bei der Sanierung von Heizungsanlagen mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
09 Mar 2021

Am 1. Januar 2021 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit dem ersten von drei Teilprogrammen „BEG Einzelmaßnahmen“ für Sanierung (als Zuschussförderung) in Kraft getreten. Das neue BEG-Förderprogramm bringt neben weiterhin hoch attraktiven Fördersätzen auch viele positive Neuerung und Vereinfachungen mit sich. Wir geben Ihnen hier die wichtigsten Änderungen und Neuerungen kompakt auf einen Blick.
Mit der Einführung der CO2-Bepreisung auf fossile Brennstoffe Anfang 2021 hat die Bundesregierung eine weitere Stufe aus dem Klimapaket eingeführt. Hierbei erfolgt eine zusätzliche Besteuerung fossiler Brennstoffe wie Gas mit 25 Euro/ t CO2. Dies entspricht für ein Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten, welches mit einem Gasbrennwertkessel beheizt wird, einen Preisanstieg von ca. 45 Euro pro Jahr für jede Wohneinheit. Da sich die Bepreisung auf fossile Brennstoffe stufenweise weiter erhöhen wird, soll durch die Neuordnung der Förderprogramme ein höherer Anreiz zur Sanierung veralteter, ineffizienter Heizungsanlagen für die Wohnungsunternehmen geschaffen werden. Die neue BEG-Förderung schafft erhebliche Vorteile im Bereich der Sanierungskosten von bis zu 50 %* für die Wohnungsunternehmen und reduziert die Energiekostenbelastung ihrer Mieter.
Förderung für Heizungsanlagen.
Gefördert wird der Einbau von effizienten und auf erneuerbare Energien basierende Wärmeerzeuger in der Sanierung. Die prozentualen Fördersätze der Einzelmaßnahmen (BEG EM) entsprechen nahezu denen des BAFA-Programms „Heizen mit erneuerbaren Energien“ aus 2020. Eine wesentliche Änderung ist, dass es keine Förderung mehr für Einzelmaßnahmen im Neubau gibt.
Im Rahmen der BEG werden Einzelmaßnahmen in der Sanierung mit folgenden Zuschüssen gefördert:
- 20 bis 35% für neue effiziente Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien (z.B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen)
- Die dabei anfallenden Nebenkosten der Umfeldmaßnahmen werden mit dem jeweiligen Fördersatz des Wärmeerzeugers mitgefördert.Die förderfähigen Kosten kann man dem Infoblatt förderfähige Kosten entnehmen.
- 20% für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung unabhängig vom Wärmeerzeuger (z.B. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungs- und WW-Zirkulationspumpen, Rohrdämmung, etc.)
- Zusätzlich zum Fördersatz des förderfähigen Wärmeerzeugers sind zwei weitere Boni möglich:
- Öl-Austauschprämie: + 10%-Punkte, wenn im Zuge der Modernisierung der alte Ölkessel ausgetauscht wird.
- iSFP-Bonus: +5%-Punkte, wenn die Heizungsmodernisierung Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist.
NEU: Die komplette BEG unterliegt nicht dem EU-Behilferecht!
Die gesamte BEG wurde von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. Das bedeutet, dass in den Förderanträgen keine für Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts sonst notwendigen Angaben mehr getätigt werden müssen. Eine De-Minimis-Erklärung oder Aufschlüsselung der Kosten im Hinblick auf Investitionsmehrkosten nach AGVO sind nicht mehr notwendig. Zudem entfällt künftig in allen Fällen eine beihilferechtliche Prüfung und eine Kürzung der Förderung aus beihilferechtlichen Gründen ist ausgeschlossen.
Falls ein Energiedienstleister Ihre neue Wärmeversorgung übernehmen sollte (Sie ersparen Ihrer WEG die Investitionskosten), so kann dieser jetzt auch diese Fördermöglichkeiten 1 zu 1 beanspruchen und den Vorteil an Ihre Eigentümer weitergeben.
Weitere wichtige übergreifende Hinweise und Neuerungen.
- Auch alte Öl- oder Gasheizungen, die unter die Austauschpflicht (nach GEG) fallen, sind im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen förderfähig.
- Für die Förderung von Heizungsanlagen und Heizungsoptimierungsmaßnahmen ist eine Fachunternehmererklärung der zuständigen Heizungsfirma erforderlich.
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für Einzelmaßnahmen beträgt 2.000 Euro (brutto) und für Heizungsoptimierungsmaßnahmen (= geringinvestive Maßnahme) 300 Euro (brutto).
Weiterführende Informationen zum BEG und zum Buderus Förderservice finden Sie auf unserer Website www.buderus.de/beg.
Systemoffene Beratung von der Vorplanung bis zur Inbetriebnahme
Buderus hat für praktisch jede Ihrer Anforderungen Lösungsvorschläge, die wir Ihnen gerne als Varianten darstellen und mit Ihnen, Ihrem Ingenieurbüro oder Ihrem Heizungsbauer Ihres Vertrauens diskutieren. Damit haben Sie eine optimale Entscheidungsvorlage für Ihr Projekt.
Wir begleiten Sie - wenn Sie möchten - von der ersten Idee, über Variantenvergleiche, einem Planungsvorschlag, Inbetriebnahme, Monitoring und Wartung über den gesamten Lebenszyklus Ihrer neuen Heizungsanlage.
Die Wohnungswirtschafts Key Account Manager von Buderus und unsere technischen Berater in 54 Niederlassungen in Deutschland und 10 davon in NRW informieren Sie gerne im Detail
Kontaktadresse: Thomas Olck-Willers
Vertriebszentrum Düsseldorf
Thomas.Olck-Willers@buderus.de
*inkl. 10% Öl-Austauschprämie und iSFP-Bonus +5%-Punkte, wenn die Heizungsmodernisierung Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist.